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Allgemeine Einkaufsbedingungen
Versionsdatum: Oktober 2019
1.1 Anwendbarkeit: Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend „diese Bedingungen“ genannt) gelten für alle Bestellungen (nachfolgend „Bestellungen“ genannt), die von Ningbo Longwei Electric Appliance Technology Co., Ltd. (nachfolgend „das Unternehmen“, „wir“ oder „uns“ genannt) an Lieferanten (nachfolgend „Lieferant“ genannt) erteilt werden. Diese Bedingungen gelten für alle Waren (nachfolgend „Waren“ genannt) und/oder Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt), die das Unternehmen vom Lieferanten kauft, unabhängig davon, ob die Waren vom Lieferanten hergestellt oder von Subunternehmern oder Unterlieferanten beschafft werden.
1.2 Ausschluss der Bedingungen des Lieferanten: Diese Bedingungen regeln insbesondere das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Lieferanten. Entgegenstehende, von diesen Bedingungen abweichende oder diese ergänzende Bedingungen des Lieferanten werden ausdrücklich zurückgewiesen und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Zukünftige Transaktionen: Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem Lieferanten, ohne dass eine besondere Erwähnung erfolgt, sofern nicht zwischen beiden Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.1 Auftragserteilung: Bestellungen für Waren und Dienstleistungen werden vom Unternehmen in schriftlicher Form aufgegeben, auch über elektronische Kommunikationsmethoden wie E-Mail oder über unser Lieferantenportal.
2.2 Auftragsannahme: Der Lieferant bestätigt die Annahme innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Bestellung schriftlich. Wenn der Lieferant die Bestellung innerhalb dieser Frist nicht bestätigt oder Einwände erhebt, gilt die Bestellung gemäß diesen Bedingungen als angenommen.
2.3 Überprüfung der Reihenfolge: Der Lieferant ist für die Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Bestellung und der dazugehörigen Dokumente verantwortlich. Etwaige Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Bedenken müssen dem Unternehmen unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.
2.4 Bestelländerungen: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, angemessene Änderungen an der Bestellung zu verlangen, einschließlich Änderungen an Spezifikationen, Mengen oder Lieferzeiten. Wenn solche Änderungen den vereinbarten Preis oder die Lieferzeit betreffen, muss der Lieferant das Unternehmen unverzüglich benachrichtigen und eine schriftliche Genehmigung einholen, bevor er fortfährt.
3.1 Preise: Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei allen in der Bestellung angegebenen Preisen um Festpreise und beinhalten sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren und/oder der Bereitstellung von Dienstleistungen, einschließlich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger anfallender Steuern oder Abgaben.
3.2 Rechnungen: Rechnungen werden nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen ausgestellt und müssen die entsprechende Bestellnummer, Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Mengen und vereinbarte Preise enthalten.
3.3 Zahlungsbedingungen:: Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum des Erhalts einer korrekten und konformen Rechnung und des Erhalts der Waren bzw. der Erbringung der Dienstleistungen.
3.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Forderungen, die ihr gegenüber dem Lieferanten zustehen, mit fälligen Beträgen aus einer Bestellung aufzurechnen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft ist der Lieferant nicht berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten oder mit Forderungen aufzurechnen.
3.5 Späte Lieferung: Falls der Lieferant Waren nicht rechtzeitig liefert oder Dienstleistungen nicht rechtzeitig erbringt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Vertragsstrafen gemäß der Bestellung abzuziehen oder vom Lieferanten den Ersatz aller durch die Verzögerung entstandenen Verluste zu verlangen.
4.1 Lieferbedingungen:: Die Waren werden an den in der Bestellung angegebenen Ort geliefert. Wenn kein Ort angegeben ist, werden die Waren an die eingetragene Adresse des Unternehmens geliefert.
4.2 Gefahrübergang: Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht mit dem Erhalt und der Annahme der Waren am angegebenen Lieferort auf das Unternehmen über.
4.3 Verpackung und Versand: Der Lieferant stellt sicher, dass die Waren ordnungsgemäß verpackt sind, um Transportschäden zu vermeiden. Allen Sendungen müssen entsprechende Unterlagen beiliegen, darunter Packlisten und Lieferscheine mit Angabe der Bestellnummer.
4.4 Verspätung Benachrichtigung: Sollten Umstände eintreten, die eine Lieferung verzögern oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen beeinträchtigen können, muss der Lieferant das Unternehmen unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
5.1 Einhaltung der Spezifikationen: Der Lieferant gewährleistet, dass alle Waren und Dienstleistungen den vom Unternehmen bereitgestellten oder genehmigten Spezifikationen, Zeichnungen, Mustern und anderen Beschreibungen sowie allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Industriestandards entsprechen.
5.2 Quality Management System: Der Lieferant muss ein Qualitätsmanagementsystem gemäß international anerkannten Standards (wie etwa ISO 9001) unterhalten und auf Anfrage des Unternehmens eine entsprechende Zertifizierung vorlegen.
5.3 Inspektion und Prüfung: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Waren nach der Lieferung zu prüfen und zu testen. Die Annahme der Waren hängt von zufriedenstellenden Prüfergebnissen ab. Wenn Mängel festgestellt werden, kann das Unternehmen die Waren ablehnen und vom Lieferanten verlangen, diese auf Kosten des Lieferanten zu reparieren, zu ersetzen oder zurückzuerstatten.
5.4 Nicht konforme Waren oder Dienstleistungen: Wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht den Anforderungen der Bestellung entsprechen, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen vom Lieferanten verlangen, die Mängel umgehend zu beheben, geeigneten Ersatz zu liefern oder eine Rückerstattung zu leisten.
6.1 Gewährleistung der Nichtverletzung: Der Lieferant gewährleistet, dass alle bereitgestellten Waren und Dienstleistungen keine Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzen.
6.2 Entschädigung: Der Lieferant verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die aus der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die gelieferten Waren oder Dienstleistungen entstehen.
6.3 Eigentum an Arbeitsergebnissen: Jegliches geistige Eigentum, das im Rahmen der Dienstleistungen speziell für das Unternehmen erstellt wird, geht in das alleinige Eigentum des Unternehmens über. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliches Eigentum, alle Rechte und Anteile an diesem geistigen Eigentum an das Unternehmen zu übertragen.
7.1 Vertrauliche Informationen: Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die er vom Unternehmen erhält, vertraulich zu behandeln, insbesondere technische, kommerzielle und geschäftliche Informationen (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ genannt).
7.2 Verwendung vertraulicher Informationen: Der Lieferant darf vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Bestellung verwenden und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keinem Dritten offen legen.
7.3 Rückgabe vertraulicher Informationen: Nach Abschluss oder Beendigung der Bestellung ist der Lieferant verpflichtet, auf Anfrage des Unternehmens sämtliche vertraulichen Informationen (einschließlich aller Kopien oder Reproduktionen) zurückzugeben oder zu vernichten.
8.1 Definition: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Bestellung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, staatliche Maßnahmen oder Arbeitskonflikte (nachfolgend „Höhere Gewalt“ genannt).
8.2 Benachrichtigung: Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer informieren.
8.3 Rechte bei höherer Gewalt: Falls ein Fall höherer Gewalt länger als dreißig (30) Tage andauert, kann jede Vertragspartei die Bestellung durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei ohne Haftung kündigen.
9.1 Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn der Lieferant gegen eine wesentliche Verpflichtung aus diesen Bedingungen oder der Bestellung verstößt und dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt, dieDas Unternehmen kann die Bestellung durch schriftliche Mitteilung sofort ganz oder teilweise kündigen.
9.2 Auswirkungen der Kündigung: Nach der Kündigung kann das Unternehmen alle gelieferten Waren auf Kosten des Lieferanten an diesen zurücksenden und erhält eine vollständige Rückerstattung der gezahlten Beträge. Der Lieferant entschädigt das Unternehmen für alle Verluste oder Schäden, die aus der Vertragsverletzung entstehen.
10.1 Rechtliche Konformität: Der Lieferant verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Normen einzuhalten, insbesondere solche in Bezug auf Arbeit, Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit sowie Korruptionsbekämpfung.
10.2 Ethische Standards: Der Lieferant muss seine Geschäfte ethisch führen, die Menschenrechte respektieren und jede Form von Diskriminierung, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit vermeiden.
10.3 Prüfungsrechte: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Einhaltung der oben genannten Anforderungen durch den Lieferanten nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen.
11.1 Geltendes Recht: Diese Bedingungen und alle Bestellungen unterliegen den Gesetzen der Volksrepublik China und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
11.2 Streitbeilegung: Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer Bestellung ergeben, werden durch gütliche Verhandlungen beigelegt. Scheitern die Verhandlungen, kann jede Partei Klage beim zuständigen Volksgericht am Sitz des Unternehmens einreichen.
12.1 Gesamte Vereinbarung: Diese Bedingungen und die Bestellung stellen zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen und Mitteilungen.
12.2 Änderungen: Sämtliche Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen oder der Bestellung müssen schriftlich erfolgen und von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichnet werden.
12.3 Salvatorische: Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
12.4 Zuordnung: Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Lieferant keine seiner Rechte oder Pflichten aus der Bestellung abtreten oder übertragen.
12.5 Hinweise: Alle gemäß diesen Bedingungen erforderlichen Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und an die von beiden Parteien angegebenen Adressen gesendet werden.
Ningbo Longwei Electric Appliance Technology Co., Ltd. (im Folgenden „das Unternehmen“ genannt) ist ein Hightech-Unternehmen, das sich auf Ventilatoren, Motortechnik, elektronische Steuerung und Aerodynamik spezialisiert hat. Wir widmen uns der Erforschung und Herstellung hochwertiger Luft- und Bewegungslösungen und halten uns dabei an die Grundsätze technologischer Innovation und hervorragender Qualität, um für unsere Kunden den größtmöglichen Mehrwert zu schaffen.
Das Unternehmen behält sich das Recht auf die endgültige Auslegung der bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen vor. Lieferanten müssen bei der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die geltenden Gesetze, Vorschriften und Anforderungen des Unternehmens einhalten. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste, die durch Vertragsverletzungen oder Verstöße des Lieferanten gegen gesetzliche Bestimmungen entstehen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Geschäftsinformationen und die Privatsphäre der Lieferanten zu schützen. Wir halten uns strikt an das „Cybersicherheitsgesetz der Volksrepublik China“, das „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Volksrepublik China“ und andere geltende Gesetze und Vorschriften und ergreifen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Lieferanteninformationen zu gewährleisten.
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