Hinterlassen Sie Ihre Anforderungen, und unser Team wird sich innerhalb eines Werktages bei Ihnen melden.






    Unterstützung  > Verkauf & Lieferung

    Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

    1. Allgemeine Bestimmungen

    1.1 Geltungsbereich: Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „diese Bedingungen“ genannt) gelten für sämtliche Waren- und Dienstleistungsgeschäfte zwischen Ningbo Longwell Electric Technology Co., Ltd. (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) und seinen Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Unternehmen vereinbart, sind vom Kunden vorgeschlagene Abweichungen, Ergänzungen oder zusätzliche Bedingungen nicht rechtsverbindlich, auch wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

    1.2 Vertragsabschluss: Alle Angebote der Firma sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die Firma die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma.

    1.3 Vertretungsbefugnis: Die Handelsvertreter und Agenten der Gesellschaft sind nicht befugt, im Namen der Gesellschaft rechtsverbindliche Verträge abzuschließen oder über ihre Vertretungsbefugnis hinausgehende Verpflichtungen einzugehen. Mit ihnen getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Gesellschaft.

    2. Angebote und Bestellungen

    2.1 Gültigkeit von Angeboten: Informationen in Angeboten, Preislisten und anderen Werbematerialien des Unternehmens dienen nur als Referenz und stellen kein verbindliches Angebot dar. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zu ändern, sofern nicht ausdrücklich eine Gültigkeitsdauer angegeben ist.

    2.2 Technische Dokumentation: Zeichnungen, Spezifikationen, technische Parameter und andere Dokumente, die vom Unternehmen bereitgestellt werden, sind Schätzungen, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag als verbindlich festgelegt wurden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, technische Verbesserungen und Designänderungen an den Produkten vorzunehmen, sofern diese Änderungen die Funktionalität und Qualität des Produkts nicht beeinträchtigen.

    2.3 Annahme von Bestellungen: Die Bestellung oder der Auftrag des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt wurde. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vor der Bestätigung der Bestellung die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen.

    2.4 Stornierung der Bestellung: Sobald eine Bestellung bestätigt wurde, kann der Kunde diese nicht mehr stornieren oder ändern, es sei denn, er erhält die schriftliche Zustimmung des Unternehmens oder es sind gesetzlich andere Bestimmungen vorgesehen.

    3. Preise und Zahlung

    3.1 Preise: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise in chinesischen Yuan (RMB) basierend auf den Bedingungen „Ab Werk“ (EXW, Incoterms 2020), ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zollgebühren und Mehrwertsteuer. Diese zusätzlichen Kosten werden gesondert aufgeführt und vom Kunden getragen.

    3.2 Preisanpassungen: Sollten nach Vertragsabschluss erhebliche Änderungen bei den Rohstoff-, Energie-, Lohnkosten oder sonstigen Produktionskosten eintreten, die zu Kostenerhöhungen für die Gesellschaft führen, behält sich die Gesellschaft eine entsprechende Preisanpassung vor und wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

    3.3 Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Aufrechnung fällig. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, sämtliche Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

    3.4 Zahlungsverzug: Wenn der Kunde die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum leistet, ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen gemäß chinesischem Recht in Höhe von 0.05 % pro Tag auf den ausstehenden Betrag zu erheben. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, nachfolgende Lieferungen auszusetzen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

    3.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte: Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von der Gesellschaft nicht anerkannter Ansprüche oder Streitigkeiten nicht zu, es sei denn, dass die Forderung rechtskräftig festgestellt oder von der Gesellschaft schriftlich bestätigt wurde.

    4. Lieferung und Gefahrenübergang

    4.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Lieferzeit beginnt, sobald das Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen, ggf. Anzahlungen und technischen Klarstellungen vom Kunden erhalten hat.

    4.2 Liefermethode: Sofern nicht anders vereinbart, werden Waren gemäß den Bedingungen „Ab Werk“ (EXW, Incoterms 2020) geliefert.

    4.3 Gefahrenübergang: Gemäß den EXW-Bedingungen geht das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Waren auf den Kunden über, wenn das Unternehmen den Kunden benachrichtigt, dass die Waren zur Abholung bereit stehen. Zu diesem Zeitpunkt gelten die Waren als geliefert, auch wenn der Kunde sie nicht physisch in Besitz genommen hat.

    4.4 Verspätete Abholung: Wenn der Kunde die Waren nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholt oder annimmt, ist das Unternehmen berechtigt, die Waren einzulagern, wobei alle damit verbundenen Risiken und Kosten vom Kunden zu tragen sind. Das Unternehmen kann dem Kunden angemessene Lagergebühren in Rechnung stellen.

    4.5 Teillieferungen: Das Unternehmen behält sich das Recht vor, angemessene Teillieferungen vorzunehmen, und der Kunde darf aus diesem Grund die Annahme nicht verweigern oder die Zahlung verzögern.

    4.6 Höhere Gewalt: Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen oder Lieferausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb seiner Kontrolle, wie etwa Naturkatastrophen, Krieg, Regierungsmaßnahmen, Epidemien usw. In solchen Fällen wird die Lieferzeit angemessen verlängert und beide Parteien werden in Abstimmung eine Lösung finden.

    5. Verpackung und Transport

    5.1 Verpackung: Sofern nicht anders vereinbart, wird die Verpackung von der Firma bestimmt und entspricht den allgemein üblichen Handelsnormen. Spezielle Verpackungs- oder Kennzeichnungswünsche müssen vom Kunden vorab schriftlich angefragt werden und können zusätzliche Kosten verursachen.

    5.2 Transportvereinbarungen: Gemäß den EXW-Bedingungen ist der Kunde für die Organisation des Transports und der Versicherung der Waren verantwortlich. Auf Wunsch des Kunden kann das Unternehmen bei der Organisation des Transports behilflich sein, wobei alle Kosten und Risiken vom Kunden getragen werden.

    5.3 Transportversicherung: Auf Wunsch des Kunden kann das Unternehmen im Auftrag des Kunden eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Für während des Transports auftretende Schäden oder Verluste haftet das Unternehmen nicht.

    6. Eigentumsvorbehalt

    6.1 Eigentumsvorbehalt: Die Firma behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Kunden aus der Geschäftsverbindung vor.

    6.2 Weiterveräußerungsbefugnis: Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen tritt der Kunde jedoch bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen bis zur Höhe der Restschuld an die Firma ab.

    6.3 Verfügungsbeschränkungen: Dem Kunden ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zu belasten oder anderweitig darüber zu verfügen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentumsrechte des Unternehmens durch Dritte hat der Kunde das Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und bei der Wahrung der Rechte des Unternehmens mitzuwirken.

    6.4 Rücknahmerecht: Bei Vertragsverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, ohne vom Vertrag zurückzutreten. Die mit der Rücknahme verbundenen Kosten trägt der Kunde.

    7. Qualitätsgarantie und Haftung

    7.1 Qualitätsgarantie: Das Unternehmen garantiert, dass die gelieferten Produkte unter normalen Einsatzbedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.

    7.2 Abnahme und Reklamationen: Der Kunde hat die Ware so schnell wie möglich nach Erhalt zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden, hat der Kunde dies dem Unternehmen innerhalb von sieben (7) Werktagen schriftlich mitzuteilen und dabei detaillierte Angaben über Art und Umfang der Mängel zu machen. Erfolgt die Mitteilung innerhalb dieser Frist nicht, gilt dies als Abnahme der Ware und als Verzicht auf etwaige Mängelansprüche.

    7.3 Rechtsbehelfe: Bei bestätigten Qualitätsproblemen behält sich das Unternehmen das Recht vor, zwischen Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des entsprechenden Kaufpreises zu wählen. Der Kunde darf ohne Zustimmung des Unternehmens keine Reparaturen selbst durchführen oder Dritte mit der Reparatur beauftragen; andernfalls trägt das Unternehmen keine Verantwortung für damit verbundene Kosten oder Verbindlichkeiten.

    7.4 Haftungsbeschränkung: Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht autorisierte Änderungen, falsche Installation oder Bedienung, normale Abnutzung, Unfälle oder Ereignisse höherer Gewalt entstehen.

    7.5 Indirekte Verluste: Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Unternehmen nicht für indirekte Verluste, entgangene Gewinne, besondere, zufällige oder Folgeschäden, die dem Kunden entstehen.

    8. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit

    8.1 Geistiges Eigentum: Das Unternehmen behält alle Eigentums- und geistigen Eigentumsrechte an den Zeichnungen, technischen Daten, Mustern, Modellen und anderen Dokumenten, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens darf der Kunde diese Materialien nicht kopieren, verteilen oder an Dritte weitergeben.

    8.2 Verwendung von Markenzeichen: Der Kunde darf die Markenzeichen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichnungszeichen des Unternehmens nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens verwenden.

    8.3 Geheimhaltungspflichten: Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen, die er von der Gesellschaft erhält, vertraulich zu behandeln und sie weder an Dritte weiterzugeben noch für Zwecke außerhalb des Vertrages zu verwenden.

    9. Vertragsbeendigung und Entschädigung

    9.1 Vertragsauflösung: Bei erheblichen Verstößen des Kunden gegen vertragliche Pflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Annahmeverweigerung der Ware, ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.

    9.2 Umfang der Entschädigung: Die Entschädigung umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, den Wert der Waren, die Kosten für die Rücknahme der Waren, Lagergebühren, Rechtskosten und andere damit verbundene Verluste.

    10. Höhere Gewalt (Force Majeure)

    10.1 Definition: Höhere Gewalt bezieht sich auf Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle beider Parteien liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakte, staatliche Maßnahmen, Streiks, Epidemien usw.

    10.2 Folgen: Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt verhindert, werden sich beide Parteien unverzüglich beraten, um eine faire und angemessene Lösung zu finden. Beide Parteien können von ihren Verpflichtungen ganz oder teilweise entbunden werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.

    11. Geltendes Recht und Streitbeilegung

    11.1 Geltendes Recht: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China.

    11.2 Streitbeilegung: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden durch gütliche Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt. Scheitern die Verhandlungen, kann jede Partei den Streit dem zuständigen Volksgericht am Sitz des Unternehmens vorlegen.

    12. Sonstige Bestimmungen

    12.1 Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verhandeln über eine Änderung der ungültigen Bestimmung, die der ursprünglichen Absicht und dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.

    12.2 Vertragsabtretung: Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens abtreten. Das Unternehmen ist berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Pflichten an verbundene Unternehmen abzutreten.

    12.3 Gesamte Vereinbarung: Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Memos oder Mitteilungen.

    12.4 Mitteilungen: Alle Mitteilungen und Nachrichten im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und persönlich, per Einschreiben, Expresskurier oder E-Mail an die gesetzlichen Adressen der Parteien oder die im Vertrag angegebenen Adressen zugestellt werden.

    12.5 Sprache: Dieser Vertrag ist in chinesischer Sprache verfasst. Sollte es Versionen in anderen Sprachen geben, ist die chinesische Version maßgebend.

    Unternehmensprofil

    Ningbo Longwell Electric Appliance Technology Co., Ltd. (im Folgenden „das Unternehmen“ genannt) ist ein Hightech-Unternehmen, das sich auf Ventilatoren, Motortechnik, elektronische Steuerung und Aerodynamik spezialisiert hat. Wir sind bestrebt, qualitativ hochwertige Luft- und Bewegungslösungen zu entwickeln und herzustellen, wobei wir die Grundsätze technologischer Innovation und hervorragender Qualität einhalten und für unsere Kunden den größtmöglichen Mehrwert schaffen.

    Impressum

    Das Unternehmen behält sich das Recht auf die endgültige Auslegung der bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen vor. Kunden müssen bei der Verwendung der Produkte die geltenden Gesetze und Vorschriften sowie die Anweisungen des Unternehmens einhalten. Das Unternehmen haftet nicht für direkte oder indirekte Verluste, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung der Produkte oder der Nichtbefolgung der Anweisungen ergeben.

    Datenschutzbestimmungen

    Das Unternehmen verpflichtet sich, die persönlichen Daten und die Privatsphäre der Kunden zu schützen. Wir halten uns strikt an das „Cybersicherheitsgesetz der Volksrepublik China“, das „Gesetz zum Schutz persönlicher Daten der Volksrepublik China“ und andere relevante Gesetze und Vorschriften. Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten.

    Kontakt

    Für weitere Informationen oder Anfragen besuchen Sie bitte unsere offizielle Website oder kontaktieren Sie uns über die folgenden Methoden:

    • Telefon: +86-18058545395

    • E-Mail: sales@longwellfans.com

    • Adresse: #NO.100, südlich des Flusses Xuxiang, Bezirk Ditang, Yuyao, Ningbo, Provinz Zhejiang, China

    Folgen Sie uns

    • Offizielle Website: www.longwellfans.com

    • Offizielles WeChat-Konto: +86-18058545395